Neubau
Sie haben sich dazu entschlossen, ein Haus zu bauen?
Sie wissen noch nicht, welche Bauweise Sie wählen sollen?
Sie möchten gerne ökologische Baustoffe verwenden?

Bei der Erstberatung in meinem Büro informiere ich Sie einerseits über Vor- und Nachteile der verschiedenen Bauweisen und Dämm-materialien. Um Ihnen die Entscheidung für das passende Heizsystem zu erleichtern, erstelle ich einen objektiven Heizungsvergleich.
Rohnbau von einem Haus

Bei der Erstberatung in meinem Büro informiere ich Sie über Vor- und Nachteile der verschiedenen Bauweisen wie Holzriegel, Ziegel mit Vollwärmeschutz oder mit Thermoputz. Ich erkläre die am häufigsten verwendeten Dämmstoffe wie EPS und Steinwolle, zeige aber auch ökologische Alternativen wie Zellulose, Holzweichfaser oder Hanf auf. Für die Auswahl der Heizung erstelle ich einen objektiven Heizungsvergleich (Anschaffung, Verbrauch und Wartung), um die für Ihr Bauvorhaben passende Lösung zu finden. Außerdem bekommen Sie Informationen über die Wirtschaftlichkeit von Solar- und Photovoltaik-Anlagen.

Ich informiere Sie auch über mögliche Förderungen und erstelle eine Förderungsabschätzung. Dabei wird der „Häuslbauerbonus“ mit dem herkömmlichen „Förderungskredit“ der Wohnbauförderung verglichen. Auf Wunsch erstelle ich auch die Förderungsanträge mit allen erforderlichen Beilagen fertig, sodass diese nur noch abzugeben sind.

» Mit den „Ratgebern“ können Sie sich schon vorab über die wichtigsten Fragen zum Thema Neubau informieren.

» Landesförderung Wohnhaussanierung Kärnten (Abteilung 11)

→ Errichtung von Wohnraum im Eigentum
→ Ersterwerb von Wohnraum
→ Schaffung von Wohnraum in Bestandsobjekten


» Landesförderung Alternativenergie Kärnten 2019/2020 (Abteilung 8)

→ Richtlinie Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020


» Umweltförderung Villach

→ Richtlinie Umweltförderung Stadt Villach


» Arbeiterkammer Wohnbaudarlehen

→ Richtlinie zinsloses Wohnbaudarlehen


» Gemeindeförderung
Es gibt unterschiedliche gemeindebezogene Förderungen, bitte fragen Sie bei Ihrer Gemeinde an.


» Schallschutzförderungen
gibt es je nach Zuständigkeit (Bahn, Straße)


Die Kombination von Landes- und Bundesförderung ist möglich.

1. Energieausweis für die Baubehörde

  • Der Energieausweis stellt den geplanten Neubau dar (=Planungsenergieausweis)
  • Der Heizwärmebedarf (HWB) und der Faktor der Gesamtenergieeffizienz (fGEE) dürfen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten
  • HWB und fGEE werden für jedes Gebäude individuell berechnet und sind abhängig von der Gebäudegeometrie (Verhältnis von Oberfläche zum Volumen) und der Effizienz der Heizungs- und Warmwasseranlage
  • Bei der Heizungsanlage muss zumindest ein Anteil von 50% mit erneuerbarer Energie versorgt werden


2. Energieausweis für die Förderstelle Land Kärnten

  • Wenn die Voraussetzungen für die Baubehörde erfüllt sind, sind auch gleichzeitig die Voraussetzungen für die Förderstelle des Landes Kärnten erfüllt (neu seit 1.1.2018)!
  • Bei der Heizungsanlage sind – im Gegensatz zur Baubehörde – keine Anlagen mit fossilen Brennstoffen erlaubt, also keine Öl- oder Gasheizungen. Eine Strom- oder Infrarotheizung ist grundsätzlich weder bei der Baubehörde noch bei der Förderstelle erlaubt.