Sanierung
Sie besitzen ein altes Haus oder haben kürzlich eines geerbt und überlegen sich, dieses zu sanieren. Nun stellt sich die Frage:

Welche Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll und welche Förderungen gibt es dafür?

Im Zuge der Energieberatung erstelle ich ein Sanierungskonzept und berechne gemeinsam mit Ihnen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen Ihres Hauses. Dabei werden die Sanierungskosten geschätzt und die Förderungen berechnet, um so die verbleibenden Kosten zu ermitteln.
Ausbau eines Dachgeschosses in einem Altbau

Ich komme zu Ihrem Haus und bespreche mit Ihnen die Themen der Sanierung:

  • Wärmedämmung des Gebäudes
  • Qualität der Fenster
  • Effizienz der Heizungs- und Warmwasseranlage

und empfehle Ihnen sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten.

Ich berechne ob eine Solar- oder Photovoltaik-Anlage in Ihrem Fall wirtschaftlich ist. Ich informiere Sie auch, worauf es bei der Bauausführung ankommt. Bei Problemen mit Schimmel, Zugluft, Feuchtigkeitsschäden usw. suche ich nach den Ursachen und bespreche mit Ihnen welche Lösungsmöglichkeiten es gibt.

Ich informiere Sie auch über mögliche Förderungen und erstelle eine Förderungsabschätzung. Dabei werden die Sanierungskosten geschätzt und die Förderungen berechnet, um so die verbleibenden Kosten zu ermitteln.

Auf Wunsch stelle ich die Förderunterlagen zusammen, sodass diese nur noch bei der jeweiligen Förderstelle einzureichen sind.

Die Vor-Ort-Energieberatung wird vom Land Kärnten gefördert und ist für Sie kostenlos. Termine können Sie gerne unter der Nummer 0650 – 2040 808 vereinbaren.

Mit den „Ratgebern“ können Sie sich schon vorab über die wichtigsten Fragen zum Thema Sanierung informieren.

Bei einer umfassenden Sanierung ist sowohl für die Baubehörde als auch für die Wohnbauförderstelle ein Energieausweis erforderlich. Nach der Vor-Ort Beratung berechne ich gerne für Sie den Energieausweis und wir vereinbare dann einen Termin bei mir im Büro. Im Zuge dieser Energieberatung besprechen wir anhand des Energieausweises Details zu Ihrem Sanierungsprojekt und prüfen, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend erstelle ich die Förderungsanträge mit allen erforderlichen Beilagen, so dass diese nur noch bei der jeweiligen Förderstelle einzureichen sind.

Diese Beratung wird vom Land Kärnten gefördert (siehe „Sanierungscoach“).

Bei einer umfassenden Sanierung biete ich Ihnen gerne meine Dienste als „Sanierungscoach“ an.
Folgende Arbeiten sind darin enthalten:

  • Bereitstellung von Förderungsunterlagen und Unterstützung bei der Antragstellung
  • Unterstützung bei der Einholung von Angeboten
  • Abgabe der Förderungsunterlagen bei den jeweiligen Förderstellen
  • Beratung bei energetischen Fragen während der Bauausführung
  • Unterstützung bei der Endabrechnung für die Förderstellen

Der Sanierungscoach wird vom Land Kärnten mit 80% der Kosten gefördert.

» Landesförderung Wohnhaussanierung Kärnten (Abteilung 11)

→ Richtlinie Sanierung von Eigenheimen
→ Richtlinie barrierefreie Maßnahmen und altersgerechtes Wohnen

→ Richtlinie Impulsprogramm für Raus aus fossilen Brennstoffen


» Landesförderung Alternativenergie Kärnten 2019/2020 (Abteilung 8)

→ Richtlinie Alternativenergieförderung Kärnten 2019/2020


» Bundesförderung „Raus aus Öl“ und Sanierungsoffensive 2020

→ Richtlinie für Ein- und Zweifamilienhäuser 2019
→ Richtlinie für Mehrfamilienhäuser 2019

Informationen zum Budget: Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser


» Bundesförderung Klima+Energiefonds 2020

→ Richtlinie Holzheizungen 2019
→ Richtlinie Solaranlagen 2019
→ Richtlinie Photovoltaikanlagen 2019

Informationen zum Budget: Holzheizungen, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen


» Umweltförderung Villach

→ Richtlinie Umweltförderung Stadt Villach


» Arbeiterkammer Wohnbaudarlehen

→ Richtlinie zinsloses Wohnbaudarlehen


» Gemeindeförderung
Es gibt unterschiedliche gemeindebezogene Förderungen, bitte fragen Sie bei Ihrer Gemeinde an.


» Schallschutzförderungen
gibt es je nach Zuständigkeit (Bahn, Straße)


Die Kombination von Landes- und Bundesförderung ist möglich.

Bei einer umfassenden Sanierung ist ein Energieausweis als Nachweis der Einsparung bzw. zur Einhaltung der Richtlinien notwendig:

1. Energieausweis für die Förderstelle Land Kärnten
Vor der Durchführung der geplanten Sanierung muss ein Bestands- und Planungsenergieausweis berechnet werden.
 
2. Energieausweis für die Baubehörde
Auch wenn Sie keine Förderung in Anspruch nehmen, ist laut Kärntner Bauvorschrift ein Planungsenergieausweis vorzulegen.