Kauf und Miete
Wenn ich ein altes Haus kaufe, was muss ich bei der Besichtigung bedenken und wie viel würde mich die Sanierung kosten?

Im Zuge einer Energieberatung können wir gerne mit Ihnen gemeinsam diese Fragen genauer erörtern. Wir können die Vor- und Nachteile abwiegen und Kostenvergleiche erstellen.
Pärchen hat eine Wohnung oder Haus gekauft.

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besichtigen, die Sie gerne kaufen oder mieten möchten, komme ich gerne mit und beurteile die energetische Qualität der Wärmedämmung, Fenster, Heizungs- und Warmwasseranlage. Bei sichtbaren Problemstellen wie Schimmel- oder Feuchtigkeitsschäden suche ich die Ursache und informiere Sie über die Möglichkeiten der Beseitigung.

Für rein bautechnische Fragen wie Statik, Schallschutz, Brandschutz usw. bin ich jedoch nicht zuständig.

Die Vor-Ort-Energieberatung wird vom Land Kärnten gefördert und ist für Sie kostenlos. Termine können Sie gerne unter der Nummer 0650 – 2040 808 vereinbaren.

Wenn Sie ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten möchten, fällt die Entscheidung oft nicht leicht. Neben der Lage und dem Preis sind auch die Heizkosten und die Wohnbehaglichkeit ein wichtiger Punkt. Ich informiere Sie in diesem Fall objektiv über Vor- und Nachteile von Immobilien und verwende dafür den Energieausweis. Laut Gesetz muss der Verkäufer oder Vermieter bereits vor der Vertragsunterzeichnung einen Energieausweis vorlegen. Das kann eine wertvolle Hilfe bei der Kauf- oder Mietentscheidung sein. Bei schlechten Werten haben Sie eine Verhandlungsbasis für einen günstigeren Preis oder eine niedrigere Miete.

Ich informiere Sie auch über mögliche Förderungen für Kauf oder Sanierung und überprüfe, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Auf Wunsch erstelle ich auch die Förderungsanträge mit allen erforderlichen Beilagen, sodass diese nur noch abzugeben sind.

Sollten Sie ein altes Haus erwerben gibt es für den Kauf leider keine direkten Förderungen. Jedoch werden die Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung des Althauses von mehreren Förderstellen gefördert.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Laut Energieausweis-Vorlagegesetz ist bei Kauf oder Miete ein Energieausweis rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung vorzulegen und spätestens 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung auch auszuhändigen.

→ Informatiosblatt Energieausweis-Vorlage-Gesetz

Wie bei einem Typenschein für ein Auto, stehen auch im Energieausweis wichtige Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes, der Heizung und Warmwasserbereitung. Diese können den Gebäudewert und damit den Kaufpreis oder die Höhe der Miete stark beeinflussen. Die Werte im Energieausweis stellen eine „bedungene Eigenschaft“ dar, für die der Verkäufer oder Vermieter auch haftet!